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Weg frei für europaweites Kormoran-Management

Anfang Dezember hat das Europäische Parlament mit der überwältigenden Mehrheit von 96 Prozent eine Resolution für einen Europäischen Kormoran-Managementplan beschlossen.

558 Abgeordnete des Europa-Parlaments (bei 18 Enthaltungen und nur 7 Gegenstimmen) haben damit der EU-Umweltkommission den klaren Auftrag erteilt, einen Plan für ein Kormoran-Bestandsmanagement vorzulegen.

 

Auf Initiative des Fischerei-Ausschusses des EU-Parlaments, allen voran Dr. Kindermann, Mitglied des Europäischen Parlaments, wurde ein Entschließungsantrag ausgearbeitet. Darin wurde die EU-Kommission zur „Erstellung eines Europäischen Kormoran-Managementplans zur Reduzierung der zunehmenden Schäden durch Kormorane für Fischbestände, Fischerei und Aquakultur“ aufgefordert. Wesentliche Argumente der „Taskforce Kormoran“ der „Europäischen Angler-Allianz“ unter der Leitung von Dr. Franz Kohl wurden eingearbeitet. Kohl ist Vorstandsmitglied des Österreichischen Kuratoriums für Fischerei & Gewässerschutz (ÖKF). Seit gut einem Jahrzehnt fordert diese Organisation ein gesamteuropäisches Kormoran-Management. Immer wieder hat das ÖKF gemeinsam mit der EAA (Europäische Angler-Allianz) und anderen Fischereiverbänden auf EU-Ebene die Gefährdung der europäischen Fischbestände dokumentiert. 

Über 1.000 Tonnen Fisch am Tag verschwinden in den Mägen der Wasservögel

Seit über 15 Jahren reduzieren die jährlichen Kormoraneinfälle im Winter unsere Fischbestände in immer bedrohlicherem Ausmaß. In den letzten zehn Jahren haben sich die Kormoranbestände in Europa mehr als verdoppelt. Ein adulter Kormoran frisst ungefähr 500 Gramm Fisch pro Tag. Das macht bei derzeit fast zwei Millionen Vögeln insgesamt 1.000 Tonnen Fisch täglich! Solche Verluste kann weder die natürliche Reproduktion noch der Besatz ausgleichen. Vor allem Bestände von Fischarten die keinen Unterschlupf aufsuchen (z.B. die Äsche) sind in zunehmenden Maß geschädigt worden.

Die breite Unterstützung über alle Parteigrenzen und Ländervertretungen hinweg hat gezeigt, dass der Kormoran in vielen Regionen Europas ein gravierendes Problem darstellt. Nur durch eine verstärkte Koordinierung, Kooperation sowie Kommunikation aller betroffenen Länder kann die EU einen entscheidenden Beitrag zur Lösung des Problems leisten.

Die Vergangenheit hat gezeigt  dass auf Grund der großen Mobilität des Kormorans regionale oder nationale Maßnahmen nicht ausreichen, um die negativen Folgen durch den starken Kormoranbestand für die Tier- und Pflanzenwelt zu reduzieren. Ein gemeinsamer, rechtlich verbindlicher und am Ökosystem orientierter Ansatz, der europaweit akzeptiert und umgesetzt wird, ist daher überfällig und garantiert nicht zuletzt allen beteiligten Gruppen mehr Rechtssicherheit.

„Das Europäische Parlament hat seine Hausaufgaben gemacht, jetzt ist die Europäische Kommission gefordert“, so der Initiator Dr. Kindermann abschließend.

Update: 

Verwaltungsgericht Freiburg weist Klage des NABU ab

 

Nachdem der NABU Baden-Württemberg dem Land vorgeworfen hatte, mit der Kormoran-Vergrämungsaktion mittels Halogenschein-werfern im April 2008 am Bodensee illegal gehandelt zu haben, hat das Verwaltungsgericht Freiburg die Klage des NABU nach eigenen Angaben abgewiesen. Ob der NABU Berufung einlegt, steht noch nicht fest.

 

Damit ist - zumindest vorerst - ein weiterer Schritt für den Fischartenschutz und gegen die ungehemmte Ausbreitung des Kormorans gelungen.

Quelle: Rheinischer Fischereiverband, Referent für Öffentlichkeitsarbeit Ewald Braun