
Die Äschenschutzkulisse in NRW und was sie bedeutet!
| Der Äschenbestand in Nordrhein-Westfalen ist 
			zweifelsfrei stark eingebrochen, auch wenn sich in den letzten 
			Jahren tendenziell Anteichen einer Erholung abzeichnen. Alleinig dem 
			Kormoran als Predaror der Äsche die Schuld zuzuweisen wäre 
			vermessen. Letztendlich werden auch andere Ursachen, wie 
			Veränderungen der Lebensräume, Vernichtung von Laichgebieten, 
			Sedimentierung der Laichzonen, die "Überklärung" der Gewässer etc. 
			zu dieser fatalen Entwicklung beigetragen haben. Aus diesem Grund 
			hat das 
			Ministerium 
			für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz 
			des Landes Nordrhein-Westfalen die Äschenschutzkulisse abgesegnet 
			und ergänzend in die Landesfischereiverordnung aufgenommen. Doch was 
			bedeutet das? Im folgenden möchte ich einige Fakten diesbezüglich 
			zur Verfügung stellen: 
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| Was ist die so genannte Äschenschutzkulisse? | 
| Die "Äschenschutzkulisse" oder auch "Äschenhilfserlass" soll die Bedrohung der Äschenbestände durch den Kormoran oder anhand einer Überfischung der Bestände abwehren. Daher erweitert man man die Schonzeit der Äsche an ausgewiesenen Gewässerabschnittes und stellt diese dort ganzjährig unter Schutz, wobei auch Maßnahmen zur Abwehr des Kormorans greifen. Ich zitiere (Quelle: Kölner Angelsportverein 1921 e.V.): | 
| "Bis zur 
				Erholung des Äschenbestandes wird im Wege einer Änderung der 
				Verordnung zum Landesfischereigesetz eine ganzjährige Schonzeit 
				für die Äsche in der Äschenschutzkulisse festgelegt. Bis zum Inkrafttreten der geplanten Änderung des § 1 LFischVO fordern die oberen Fischereibehörden die Fischereiausübungsberechtigten auf, sich im Rahmen eines freiwilligen Selbstverzichts zu einem ganzjährigen Fangverbot für die Äsche in der Äschenschutzkulisse zu verpflichten, unabsichtlich gefangene Äschen zu registrieren und zu melden. In der Meldung sollen der Fangort (Koordinaten und Ortsbezeichnung, v.a. Gewässer), die Fangzeit sowie die geschätzte Länge dokumentiert werden. Die Meldung ist bis zum 15.4 jeden Jahres an die untere Fischereibehörde zu übermitteln, welche die Daten gesammelt an das LANUV, FB 26 weiterleitet." | 
| Welche Gewässer sind betroffen? | 
| Betroffen sind in erster Linie Gewässer, die zur Äschenregion gehören und wo diese schöne Fischart besonders schützenswert ist. Der nachfolgenden Grafik (Quelle: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen) | 
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| Die Originaldateien finden sie hier als PDF - Datei! | 
| Was ist das Ziel der Äschenschutzkulisse bzw. vom Äschenschutzerlass? | 
| Ziel ist es den Bestand der Äsche zu sichern und die Bedrohung durch explosionsartig anwachsende Kormoranpopulationen, sowie der schädlichen Umwelteinflüsse zu mindern und damit der Äsche wieder eine Chance zu geben ihre alten Leitfischregionen wiedererobern zu können. | 
| Hier finden sie den kompletten Erlass der Äschenschutzkulisse! | 
| Bitte erweisen sie sich als verantwortungsvoller Fliegenfischer und beherzigen sie die Maßnahmen zum Schutz der grauen Eminenz! Wirwollen doch die Äschenregionen in Nordrhein-Westfalen nicht absurdum führen! Dieser schöne Fisch gehört in unsere Gewässer und sollte als Art ewrhalten bleiben!!! | 
D.Henkes