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Die Äschenschutzkulisse in NRW und was sie bedeutet!

Der Äschenbestand in Nordrhein-Westfalen ist zweifelsfrei stark eingebrochen, auch wenn sich in den letzten Jahren tendenziell Anteichen einer Erholung abzeichnen. Alleinig dem Kormoran als Predaror der Äsche die Schuld zuzuweisen wäre vermessen. Letztendlich werden auch andere Ursachen, wie Veränderungen der Lebensräume, Vernichtung von Laichgebieten, Sedimentierung der Laichzonen, die "Überklärung" der Gewässer etc. zu dieser fatalen Entwicklung beigetragen haben. Aus diesem Grund hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen die Äschenschutzkulisse abgesegnet und ergänzend in die Landesfischereiverordnung aufgenommen. Doch was bedeutet das? Im folgenden möchte ich einige Fakten diesbezüglich zur Verfügung stellen:



Die Äsche ist sicherlich zu eine der schönsten Fischarten unserer Flüsse. Mit der Wahl zum Fisch des Jahres 2011 sollte auf die starke Gefährdung ihrer Bestände in unseren Gewässern und damit auch auf die zu Grunde liegenden Ursachen dafür hingewiesen werden.
Die Äsche reagiert empfindlichst auf Umweltverschmutzungen. Sie gehört zu den ersten Arten, die sich von verschlechterten Umweltbedingungen vertreiben lässt. Die Äschenbestände wurden in den siebziger und achtziger Jahren durch zunehmende Gewässerverschmutzungen sehr stark beeinträchtigt. Dank großer Anstrengungen zur Reinhaltung und Klärung der Gewässersysteme ist zwar diesbezüglich eine deutliche Besserung eingetreten. Das heißt aber nicht dass für die Äsche eine Entwarnung gegeben werden kann.
Ein wesentlicher Grund für den anhaltenden Bestandsrückgang ist sicherlich auch das derzeitige Kormoranvorkommen. Der Kormoran, der begünstigt durch vom Menschen begradigte Flussläufe, Wehre, Hochwasserschutzzonen und weitere Eingriffe optimale Vorraussetzungen für seine Beutezüge antrifft, jagt aufgrund ihrer Verhaltensweise bevorzugt Fischarten des Freiwassers wie die Äsche. Stellen, an denen keine Bäume und Büsche am Ufer wachsen, machen es den Äschen als besagtem Freiwasserfisch schwer, Schutz gegen den Kormoran und andere fliegende Fressfeinde zu finden. Die Laichzeit der Äsche fällt zudem mit dem all winterlichen Aufenthalt der Kormorane in weiten Teilen Deutschlands zusammen. Da sich die Laichplätze der Äsche über deckungslosen flachen Kiesbänken befinden, sind sie während des Laichens für den schwarzen Vogel eine äußerst leichte und schnelle Beute.
Die Äsche ist ein typischer Standfisch in kühlen, klaren, schnell fließenden größeren Bächen (ab 5-6 m Breite) und kleineren Flüssen. Sie ist Leitfisch der nach ihr benannten Äschenregion. Das Verbreitungsgebiet der europäischen Äsche erstreckt sich über fast ganz Europa.
Die Äsche gehört zu den Lachsfischen (Salmoniden). Näheres zu dieser Fischart finden sie
hier.
Leider ist derzeit die natürliche Reproduktion der Äsche aus verschiedensten Gründen stark eingeschränkt. Flussverbauungsmaßnahmen durch Querbauten, ein dramatischer Verlust, der für die Fortpflanzung notwendigen Kiesbetten (Strukturverlust) und der vermehrte Fraßdruck durch das Massenauftreten von Kormoranen, haben europaweit dem Äschenbestand stark zugesetzt. Aus diesem Grund sollten die in den letzten Jahren begonnenen Renaturierungsmaßnahmen an unseren Flüssen weiter vorangetrieben werden und Möglichkeiten zur Reduzierung des Kormoranfraßdrucks gefunden werden.

Demzufolge hat man sich von Seiten der Landesregierung und der Landesfischereibehörde nun aktuell diesem Problem mit dem Erlass der "Äschenschuzkulisse" gestellt.
 
Was ist die so genannte Äschenschutzkulisse?
Die "Äschenschutzkulisse" oder auch "Äschenhilfserlass" soll die Bedrohung der Äschenbestände durch den Kormoran oder anhand einer Überfischung der Bestände abwehren. Daher erweitert man man die Schonzeit der Äsche an ausgewiesenen Gewässerabschnittes und stellt diese dort ganzjährig unter Schutz, wobei auch Maßnahmen zur Abwehr des Kormorans greifen. Ich zitiere (Quelle: Kölner Angelsportverein 1921 e.V.):
"Bis zur Erholung des Äschenbestandes wird im Wege einer Änderung der Verordnung zum Landesfischereigesetz eine ganzjährige Schonzeit für die Äsche in der Äschenschutzkulisse festgelegt.
Bis zum Inkrafttreten der geplanten Änderung des § 1 LFischVO fordern die oberen Fischereibehörden die Fischereiausübungsberechtigten auf, sich im Rahmen eines freiwilligen Selbstverzichts zu einem ganzjährigen Fangverbot für die Äsche in der Äschenschutzkulisse zu verpflichten, unabsichtlich gefangene Äschen zu registrieren und zu melden. In der Meldung sollen der Fangort (Koordinaten und Ortsbezeichnung, v.a. Gewässer), die Fangzeit sowie die geschätzte Länge dokumentiert werden. Die Meldung ist bis zum 15.4 jeden Jahres an die untere Fischereibehörde zu übermitteln, welche die Daten gesammelt an das LANUV, FB 26 weiterleitet."
Welche Gewässer sind betroffen?
Betroffen sind in erster Linie Gewässer, die zur Äschenregion gehören und wo diese schöne Fischart besonders schützenswert ist. Der nachfolgenden Grafik (Quelle: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen)
Die Originaldateien finden sie hier als PDF - Datei!
Was ist das Ziel der Äschenschutzkulisse bzw. vom Äschenschutzerlass?
Ziel ist es den Bestand der Äsche zu sichern und die Bedrohung durch explosionsartig anwachsende Kormoranpopulationen, sowie der schädlichen Umwelteinflüsse zu mindern und damit der Äsche wieder eine Chance zu geben ihre alten Leitfischregionen wiedererobern zu können.
 
Hier finden sie den kompletten Erlass der Äschenschutzkulisse!
 
Bitte erweisen sie sich als verantwortungsvoller Fliegenfischer und beherzigen sie die Maßnahmen zum Schutz der grauen Eminenz! Wirwollen doch die Äschenregionen in Nordrhein-Westfalen nicht absurdum führen! Dieser schöne Fisch gehört in unsere Gewässer und sollte als Art ewrhalten bleiben!!!

 

D.Henkes